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Sächsisches LSG Urteil vom 21.02.2019 - L 2 KR 262/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsprüfung. sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit ehrenamtlicher Ortsvorsteher im Freistaat Sachsen. monatliche Aufwandsentschädigung. Anwendung der vom BSG entwickelten Grundsätze auch im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die vom Bundessozialgericht im Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R = BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr 31 entwickelten Grundsätze sind auch im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung anwendbar.

2. Die Tätigkeit ehrenamtlicher Ortsvorsteher im Freistaat Sachsen ist keine solche sozialversicherungsrechtlicher Art.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.04.2021; Aktenzeichen B 12 KR 25/19 R)

 

Tenor

I. Die Berufung der der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 13. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

IV. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 1.380,24 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Die Gemeinde X .. bestand aus den Ortsteilen X .. und W. Sie wurden am 1. Januar 1999 zu Ortsteilen der klagenden Stadt Z. Die Gemeinde V.. war bereits am 1. Januar 1994 zum Ortsteil der Klägerin geworden. Die Ortsteile X .. und W.. einerseits und der Ortsteil V.. andererseits verfügen jeweils über einen Ortschaftsrat. Die Ortschaftsräte wählen den Ortsvorsteher, der als Ehrenbeamter auf Zeit fungiert.

Der Beigeladene zu 1 war bis 31. Dezember 1998 Bürgermeister der Gemeinde X. In der Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005 war er Ortsvorsteher der Ortsteile X.. und W. Von Januar bis Dezember 2002 bezog er eine Aufwandsentschädigung von 249,26 EUR monatlich, von J...

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