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Sächsisches FG Urteil vom 23.07.2014 - 2 K 698/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufteilung der Vorsteuer aus der Rechnung über die Vergütung des Insolvenzverwalters, wenn auch der nicht unternehmerische Bereich betroffen ist. sachgerechter Aufteilungsmaßstab anhand einer Gesamtbetrachtung

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung ist aufzuteilen, wenn von der Insolvenz sowohl der unternehmerische Bereich als auch der nicht unternehmerische Bereich betroffen waren. Das ist auch dann der Fall, wenn die Gemeinschuldnerin zwar kein privates Vermögen hatte und auch die Schulden den unternehmerischen Bereich betrafen, jedoch die Zahlungen auf die Einkommensteuerschulden erfolgreich angefochten wurden. Die Einkommensteuerschulden sind, auch wenn die Einkünfte daraus gewerblich waren und mit Mitteln aus dem Unternehmen beglichen wurden, private Schulden und nicht solche des Unternehmens.

2. Der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Anteil der Insolvenzverwaltungvergütung kann nicht anhand der Einnahmen ermittelt werden. Der nicht unternehmerische Anteil der Insolvenzverwaltertätigkeit ermittelt sich aus einer Gesamtbetrachtung des Insolvenzverfahrens, d. h. es sind sowohl die Insolvenzforderungen als auch die Insolvenzmasse demnach die gesamten einzelnen Tätigkeiten des Insolvenzverwalters zu betrachten.

Normenkette

UStG § 15 Abs. 4; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1; InsO § 129; InsVV § 2

Nachgehend

BFH (Urteil vom 15.04.2015; Aktenzeichen V R 44/14)

Tenor

1. Der Umsatzsteuerbescheid für 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung wird dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer 2013 auf - EUR 2.487,23 festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 1/4 und der Beklagte 3/4.

3. Das Urteil ist für den Kläger hinsichtlich de...

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    Insolvenzverwalter-Vergütung: Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuer
    Insolvenzverwalter-Vergütung: Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuer

      Leitsatz Das Urteil klärt, welcher Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuer aus der Insolvenzverwalter-Vergütung gilt, wenn der unternehmerische und der nichtunternehmerische Bereich betroffen sind.  Sachverhalt Der Insolvenzverwalter über das Vermögen ...

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