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Saarländisches OLG Urteil vom 28.08.2019 - 2 U 92/17

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Leitsatz (amtlich)

1. Ist ein Fahrzeug bei Gefahrübergang mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung i. S. von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) 715/2007 ausgestattet, auf Grund derer die Gefahr einer Betriebsuntersagung bzw. Betriebsbeschränkung besteht, eignet sich das Fahrzeug nicht für die gewöhnliche Verwendung und ist daher mit einem Sachmangel behaftet.

2. Wird in diesem Fall durch den Hersteller des Fahrzeugs ein Software-Update zur Verfügung gestellt, das nach Mitteilung des Kraftfahrtbundesamts geeignet ist, die Gefahr einer Betriebsuntersagung bzw. Betriebsbeschränkung abzuwenden, stellt das Aufspielen dieses Updates grundsätzlich eine Möglichkeit der Nacherfüllung dar.

3. Verlangt der Käufer stattdessen die Lieferung eines fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs, kann sich der Verkäufer nach den Umständen des Einzelfalls auf die Einrede der sog. relativen Unverhältnismäßigkeit berufen.

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Aktenzeichen 12 0 14/17)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 21.07.2021; Aktenzeichen VIII ZR 275/19)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Oktober 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 12 0 14/17 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten einen Nacherfüllungsanspruch aus einem Kaufvertrag über einen Pkw, der von dem sog. Dieselabgasskandal betroffen ist, geltend und begehrt in diesem Zusammenhang die Lieferung eines typengleichen Neu...

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