Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Naumburg Beschluss vom 06.05.2008 - 4 UF 145/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Formerfordernis der Vereinbarung zum Versorgungsausgleich

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nach § 1587o BGB kann auch nach Maßgabe des § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen werden (a.A. Brandenburgische OLG in FamRZ 2008, 1192-1193; Borth: Versorgungsausgleich, 4. Aufl. 2008, Rz. 766, PWW/Ahrens, 3. Aufl. 2008, § 127a Rz. 2).

 

Normenkette

BGB § 1587o; ZPO § 278 Abs. 6

 

Verfahrensgang

AG Wernigerode (Beschluss vom 06.07.2007; Aktenzeichen 11 F 1461/05)

 

Gründe

I. Gemäß § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 525 Satz 1 ZPO und den §§ 127a, 1587o Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 BGB wird festgestellt, dass aufgrund übereinstimmender schriftlicher Annahmeerklärungen der Parteien entsprechend dem Vorschlag des Senats folgende Vereinbarung zwischen den Parteien in der Beschwerdeinstanz zustande gekommen ist:

1. Der Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

II. Die Vereinbarung zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen den Parteien wird in Ermangelung eines Hinderungsgrundes nach Maßgabe des § 1587o Abs. 2 Satz 4 BGB durch den Senat als zweitinstanzlich zuständiges FamG gem. § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB genehmigt.

III. Der damit materiell-rechtlich wirksam gewordene Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen den Parteien hat zur Folge, dass die Regelung zum Versorgungsausgleich in Ziff. 2 bis 5 des Entscheidungstenors im Scheidungsverbund-Urteil des AG Wernigerode vom 6.7.2007 - 11 F 1461/05 S, wirkungslos geworden ist.

IV. Die aus dem wirksamen Ausschluss des Versorgungsausgleichs sich ergebende Wirkungslosigkeit der Regelung zum Versorgungsausgleich in dem Urteil des AG Wernigerode vom 6.7.2007 - 11 F 1461/05 S, hat ihrerseits wiederum zur Folge, dass die gegen jene Regel...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Zivilprozessordnung / § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
Zivilprozessordnung / § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich

  (1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.  (2) 1Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren