Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Brandenburgisches OLG Beschluss vom 09.10.2007 - 10 UF 123/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Ein Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO genügt nicht den Formerfordernissen nach §§ 1587o Abs. 2 Satz 2, 127a BGB.

 

Normenkette

BGB § 1587o; ZPO § 278 Abs. 6

 

Verfahrensgang

AG Fürstenwalde (Urteil vom 01.06.2007; Aktenzeichen 10 F 90/05)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird das Urteil des AG Fürstenwalde vom 1.6.2007 in seinem Ausspruch über den Versorgungsausgleich abgeändert.

Der Versorgungsausgleich wird ausgesetzt.

Die Kosten der Folgesache über den Versorgungsausgleich erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Beschwerdewert: 1.000 EUR.

 

Gründe

Die gem. §§ 629a Abs. 1, 621e ZPO zulässige Beschwerde der DRV Berlin-Brandenburg ist begründet. Der Versorgungsausgleich ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG auszusetzen. Der Senat entscheidet ohne die in § 53b Abs. 1 FGG vorgesehene mündliche Verhandlung. Den Beteiligten ist rechtliches Gehör gewährt worden, der Sachverhalt ist hinreichend aufgeklärt und eine Einigung nicht zu erwarten, sodass von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden kann (vgl. Keidel/Weber, FGG, 15. Aufl., § 53b Rz. 5).

Da neben den angleichungsdynamischen Anrechten der Parteien, die nach den Auskünften der Versorgungsträger vom 19.1. bzw. 2.2.2006 beim Antragsgegner 320,02 EUR und bei der Antragstellerin 301,20 EUR betragen, auf Seiten der Antragstellerin auch eine nichtangleichungsdynamische Anwartschaft von 0,55 EUR vorhanden ist, liegen die Voraussetzungen für eine Durchführung des Versorgungsausgleichs vor der Einkommensangleichung gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VAÜG nicht vor. Auch ist ein Rentenfall, der die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 VAÜG gebieten könnte, nicht gegeben. Demnach ist der Versorgungsausgleich in entsprechender Anwendung des §...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Zivilprozessordnung / § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
Zivilprozessordnung / § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich

  (1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.  (2) 1Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren