Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Urteil vom 06.05.2004 - 14 UF 235/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine rechtlich bindende Verpflichtung zur Vaterschaftsbegutachtung kann nicht eingegangen werden.

2. Es genügt für die Vaterschaftsanfechtung nicht, sich auf anonyme Anrufe zu berufen, durch die man von Umständen erfahren habe, die gegen die Vaterschaft sprechen.

 

Verfahrensgang

AG Köln (Urteil vom 28.10.2003; Aktenzeichen 307 F 177/03)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 06.12.2006; Aktenzeichen XII ZR 97/04)

BGH (Beschluss vom 06.12.2006; Aktenzeichen XII ZR 97/04)

BGH (Urteil vom 06.12.2006; Aktenzeichen XII ZR 190/06)

BGH (Beschluss vom 15.11.2006; Aktenzeichen XII ZR 97/04)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des AG - FamG - Köln vom 28.10.2003 (307 F 177/03) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger ist gem. seinem Anerkenntnis (Bl. 51 d.A.) Vater des Beklagten zu 2). Mit der Mutter, der Beklagten zu 1), war er nie verheiratet.

Der bereits volljährige Beklagte zu 2) ist am 12.9.1983 geboren.

Mit Schriftsatz vom 29.11.2001 (Bl. 13 f. d.A.) hatte Rechtsanwalt V auf das Schreiben des Anwalts des Klägers vom 13.9.2000 ausdrücklich für die beiden Beklagten erklärt, sie seien mit einer Vaterschaftsbegutachtung einverstanden, wenn der Kläger - was er erklärt hatte - die Kosten übernehme.

Am 31.5.2002 ließen die Beklagten dann aber mitteilen, dass sie nicht mehr bereit seien, an einem Abstammungsgutachten mitzuwirken.

Die Klage ist am 13.6.2003 eingereicht worden, der Vorschuss ist am 16.6.2003 eingezahlt worden.

Der Kläger hat behauptet, er habe einige anonyme Anrufe erhalten, bei denen ihm mitgeteilt worden sei, er sei nicht der Vater des Beklagten zu 2) (Beweis: Parteivernehmung des Klägers). Auch äußerlich zeige der Beklagte zu 2) keinerlei Ähnli...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


OLG Celle 15 UF 84/03
OLG Celle 15 UF 84/03

  Leitsatz (amtlich) Ein ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils eingeholter Vaterschaftstest begründet wegen Verstoßes gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung keinen Anfechtungsverdacht für eine ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren