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OLG Karlsruhe Urteil vom 15.01.2009 - 12 U 167/08

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Leitsatz (amtlich)

Die ärztliche Feststellung eines ausschließlich das Bein betreffenden unfallbedingten Dauerschadens wahrt die Voraussetzungen auf eine Invaliditätsleistung nach Ziff. 2.1.1.1 AUB 2000 in Bezug auf weitergehende Dauerschäden (hier: Blasenentleerungsstörung und erektile Dysfunktion) auch dann nicht, wenn diese auf die Beinschädigung zurückgehen (Anschluss an BGH VersR 2007, 1114).

Die Ausschlussfristenregelung Ziff. 2.1.1.1 der AUB 2000 ist nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

 

Normenkette

AUB 2000 Ziff. 2.1.1.1.

 

Verfahrensgang

LG Mannheim (Urteil vom 18.06.2008; Aktenzeichen 8 O 164/06)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Mannheim vom 18.6.2008 - 8 O 164/06 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.954,69 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.6.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger 84 % und die Beklagte 16 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

A. Der Kläger beansprucht eine höhere Invaliditätsleistung aus einer bei der Beklagten bestehenden Unfallversicherung.

Dem im Jahre 2001 abgeschlossenen Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen der Beklagten (AUB 2000) sowie die Besonderen Bedingungen für ...

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OLG Karlsruhe 12 U 290/04
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Ziff. 2.1.1.1. AUB 2000 verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB  Normenkette AUB 2000 Ziff. 2.1.1.1; AUB 2000 Ziff. 7; BGB §§ 242, 307 Abs. 1 S. 2  Verfahrensgang LG Mannheim (Urteil ...

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