Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.03.2001 - 3 Ws 17/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Annahme einer Negativprognose i. S. d. § 81 g Abs. 1 StPO steht der Umstand nicht entgegen, dass dem Verurteilten sich auf eine günstige Sozialprognose gründende Strafaussetzung zu Bewährung bewilligt wurde.

2. Für die Annahme einer Wiederholungsgefahr bedarf es positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe, denen Aussagekraft für die Wahrscheinlichkeit künftiger Tatbegehung zukommt.

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Y. vom 29. November 2000 aufgehoben. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, die Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen des Verurteilten anzuordnen, wird abgelehnt.

Die Staatskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten zu tragen.

 

Gründe

I.

Nachdem das Amtsgericht Y. mit Urteil vom 17. 04. 2000 den damaligen Angeklagten vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung zum Nachteil seiner früheren Lebensgefährtin freigesprochen hatte, verurteilte ihn das Landgericht Y. am 09. 10. 2000 auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Am 10. 10. 2000 legte der Angeklagte Revision gegen dieses Urteil ein. Am 25. 10. 2000 beantragte die Staatsanwaltschaft Y. , bei ihm die Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren richterlich anzuordnen. Nachdem sein Verteidiger zu diesem Antrag Stellung genommen hatte, ordnete das Landgericht Y. mit Beschluss vom 29. 11. 2000 die Entnahme von Körperzellen bei dem Angeklagten und deren molekulargenetische Untersuchung an. Gegen diesen Beschluss wandte sich dieser mit...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Thüringer OLG 1 Ws 39/00
Thüringer OLG 1 Ws 39/00

  Verfahrensgang LG Mühlhausen (Entscheidung vom 09.11.1999; Aktenzeichen 10 Js 43390/97-3 KLs jug)   Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.  Gründe Der Beschwerdeführer wurde am 08.11.1999 vom Landgericht ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren