Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Beschluss vom 12.08.2004 - 4 Ss OWi 418/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Die Herabsenkung der Geldbuße bei gleichzeitiger erstmaliger Verhängung eines Fahrverbotes stellt eine (ggf. unzulässige) Verschlechterung dar.

 

Verfahrensgang

AG Lippstadt (Entscheidung vom 15.04.2004)

 

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot entfällt.

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 

Gründe

I.

Das Amtsgericht Lippstadt hat mit Urteil vom 10. Juli 2003 gegen den Betroffenen wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 300,- EUR festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen dieses Urteils war insofern vorläufig erfolgreich, als der Senat durch Beschluss vom 12. November 2003 das angefochtene Urteils mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Lippstadt zurückverwiesen hat. Nach erneuter Hauptverhandlung hat das Amtsgericht den Betroffenen nunmehr wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 100,- EUR verurteilt und zugleich ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat verhängt. Das Amtsgericht hat ferner angeordnet, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Hiergegen richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot rügt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt wie erkannt.

II.

Das auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsmittel des Betroffenen hat teilweise Erfolg.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat zur...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


OLG Hamm 3 Ss OWi 360/07
OLG Hamm 3 Ss OWi 360/07

  Verfahrensgang AG Herford (Entscheidung vom 09.01.2007; Aktenzeichen 11 OWi 43 Js 2734/04 (520/04))   Tenor Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Geldbuße auf 150,- EUR herabgesetzt wird. Die Kosten ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren