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OLG Hamm Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07

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Verfahrensgang

AG Herford (Entscheidung vom 09.01.2007; Aktenzeichen 11 OWi 43 Js 2734/04 (520/04))

 

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Geldbuße auf 150,- EUR herabgesetzt wird.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Betroffene, jedoch wird die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren um die Hälfte ermäßigt. Die Hälfte der der Betroffenen in der Rechtsbeschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

 

Gründe

I.

Das Amtsgericht Herford hat die Betroffene am 12.04.2006 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß §§ 41 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG zu einer Geldbuße von 150 EUR verurteilt und zugleich ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt.

Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen dieses Urteil hat der Senat durch Beschluß vom 18.10.2006 das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.

Daraufhin hat das Amtsgericht Herford die Betroffene am 09.01.2007 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß §§ 41 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen überschritt die Betroffene am 13.07.2004 auf der Bundesautobahn 30 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 53 km/h. Das Amtsgericht hat von der Anordnung eines Fahrverbotes "ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung abgesehen" und dazu weiter ausgeführt:

"Unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Verkehrsverstoß vor nunmehr über 2 Jahren begangen wurde und die Betroffene sich seither an die Verkehrsvorschriften gehalten hat, konnte erwartet werden, daß eine hinreichende Abschreckungswirkung a...

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OLG Braunschweig 2 Ss (BZ) 76/01
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  Leitsatz (amtlich) Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 S. 1 StPO iVm § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG gilt auch nach einem Urteil, durch welches der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Terminssäumnis durch Prozessurteil verworfen worden ist, also eine ...

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