Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Hamm Beschluss vom 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Zum Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift des Art 4 Nr. 13 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85.

 

Verfahrensgang

AG Paderborn (Entscheidung vom 07.02.2007)

 

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird mit folgender Maßgabe verworfen:

Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Nichtvorlegens eines Nachweises lenkfreier Tage in Tateinheit mit fahrlässigem Geschwindigkeitsverstoß und mit fahrlässigem Verstoß gegen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes zu einer Geldbuße von 190 EUR verurteilt.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.

 

Gründe

I.

Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen "fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 3 III in Tateinheit mit fahrlässigem Verstoß gegen § 21 a I StVO, jeweils in Verbindung mit § 49 StVO und § 24 StVG eine Geldbuße von 55,00 Euro festgesetzt und wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 20 I, 21 II Ziff. 15 FPersVO in Verbindung mit § 8 I Nr. 2 FPersG eine Geldbuße von 200,00 Euro festgesetzt."

Zu den Vorwürfen hat der Bußgeldrichter folgende Feststellungen getroffen:

"Der Betroffene arbeitet regelmäßig nur an Sonntagen als Aushilfsfahrer für eine Molkerei. Am Morgen des 16.10.2006 (Sonntag) fuhr er mit seinem LKW der Marke Daimler Chrysler von mehr als 3,5t, amtl. Kennzeichen PB-xxxxx mit Anhänger, Kennzeichen PB-xxxxxx, zunächst Bauernhöfe in Ostwestfalen an, wo er die Milchprodukte in sein Fahrzeug auflud. Nach vollständiger Beladung seines LKW beabsichtigte der Betroffene, um spätestens 9.30 Uhr mit dem LKW zurück zur Molkerei nach Köln zu fahren. Zu Gunsten des Betroffenen geht das Gericht davon aus, dass er ab spätestens wenige Minuten nach 9.30 Uhr Autobahnen in der Bundesrepublik befuhr. Während dieser Autobahnfahrt überschritt der Betroffene zwischen 10.00 Uhr und 10.45 Uhr in mehr als zwei Fällen die für ihn geltende ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BGH 2 StR 146/03
BGH 2 StR 146/03

  Verfahrensgang LG Bonn (Urteil vom 10.05.2002)   Tenor 1. Dem Angeklagten B. wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 10. Mai 2002 Wiedereinsetzung in den ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren