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OLG Düsseldorf Beschluss vom 21.01.2022 - 3 Wx 227/21

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Verfahrensgang

AG Duisburg (Aktenzeichen 8 AR 814/21)

 

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Duisburg vom 10. November 2021 wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert beträgt 5.000 EUR.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Der Beteiligte ist Gründungsgesellschafter und bestellter Geschäftsführer der im Beschlusseingang bezeichneten Unternehmergesellschaft. Mit am 11. Juni 2021 notariell beglaubigter Erklärung hat er die Eintragung der Gesellschaft nebst abstrakter Vertretungsregelung und seiner Geschäftsführerbestellung in das Handelsregister beantragt. Dem Antrag beigefügt hat er eine Versicherung als Geschäftsführer, die unter anderem lautet:

"Es liegen keine Umstände vor, aufgrund derer ich nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 GmbHG vom Amt eines Geschäftsführers ausgeschlossen wäre.

a) Während der letzten 5 Jahre wurde ich nicht rechtskräftig verurteilt wegen .... § 265b StGB (Kreditbetrug), § 266 StGB (Untreue) oder § 266a StGB (Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Auch im Ausland wurde ich nicht wegen einer vergleichbaren Tat rechtskräftig verurteilt. (...)"

Wegen des bisherigen Verfahrens wird auf Ziff. I. der Gründe des Senatsbeschlusses vom 21. Oktober 2021 - I - 3 Wx 182/21 - (veröffentlicht bei juris) Bezug genommen.

Nach Aufhebung der förmlichen Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Duisburg vom 31. August 2021 durch den genannten Senatsbeschluss hat das Registergericht durch den angefochtenen Beschluss den Eintragungsantrag aus der Anmeldung vom 11. Juni 2021, UR-Nr. 000/0000 des Notars A. aus B.-Stadt auf Kosten der Gesellschaft zurückgewiesen.

Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die Anmeldung sei nicht ordnungsgemäß i.S. des § 9c GmbHG. Die Versi...

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Leitsatz (amtlich) Bei der Anmeldung der Gesellschaft nach § 8 GmbHG oder einer Änderung in der Person des Geschäftsführers nach § 39 GmbHG muss sich die Versicherung des Geschäftsführers seit dem 12.04.2017 auch auf die neuen Tatbestände des § 265c ...

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