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OLG Düsseldorf Beschluss vom 20.03.2000 - 3 Wx 414/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit eines ändernden und korrigierenden Zweitbeschlusses über die Jahresabrechnung bei nachträglich festgestellter unrichtiger Erfassung der Heizkosten

 

Verfahrensgang

LG Duisburg (Entscheidung vom 15.09.1999; Aktenzeichen 21 T 196/98)

AG Oberhausen (Entscheidung vom 27.05.1998; Aktenzeichen 10 II 70/97)

 

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 4.000,– DM.

 

Gründe

I.

Die Beteiligten sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft H.straße … in O.. Der Beteiligte zu 9 ist deren Verwalter.

In der Versammlung der Wohnungseigentümer vom 01. September 1997 wurden u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

„TOP 2: Dem Verwalter wird für die Verwaltungsabrechnung des Jahres 96/97 und für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 96/97 mit zwei Gegenstimmen Entlastung erteilt.

(Frau H. bittet um Auszahlung ihres Guthabens per Scheck).

…

TOP 12: Die anwesenden Wohnungseigentümer und der ET Herr C. stimmen einstimmig dafür, daß die Kosten je Wohnungseigentum mit Ausnahme der ET D. und S. aufgeteilt werden sollen.

Frau D. und Herr S. stimmen dagegen.

TOP 13: Die vom Verwalter vorgelegte Heizkostenabrechnung (die wegen des im Jahre 96 festgestellten fehlerhaften Einbaus des Heizverbrauchszählers ET D. erneut erstellt werden mußte) wird mit 2 Gegenstimmen beschlossen.

TOP 14: Mit zwei Gegenstimmen beschlossen, daß die Aufteilung nach Prozentanteilen aus dem Gesamtverbrauch, differenziert nach den einzelnen Abrechnungszeiträumen, aufgeteilt werden soll.”

Die Antragstellerin hat beantragt, die vorbezeichneten Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 0...

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