Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Celle Beschluss vom 31.08.2010 - 311 SsRs 54/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags. Beweisantizipation in § 77 Abs. 2 OWiG

 

Leitsatz (amtlich)

Die Ablehnung eines Beweisantrags des Betroffenen auf Vernehmung seines Bruders, der nach dem Vortrag des Betroffenen Fahrer zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung gewesen sei und der dem Betroffenen "wie ein Ei dem anderen" ähnele, mit der Begründung, der Betroffene sei aufgrund des bei der Messung gefertigten Lichtbildes identifiziert und die Beweiserhebung damit zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich, verletzt den Betroffenen in seinem Beweisantragsrecht.

 

Verfahrensgang

AG Hannover (Entscheidung vom 12.02.2010)

 

Tenor

1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird zugelassen.

2. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

3. Die Sache wird zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Hannover zurückverwiesen.

 

Gründe

I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung nach §§ 41, 49 StVO, § 24 StVG" zu einer Geldbuße von 140 € verurteilt. Nach den getroffenen Feststellungen befuhr der Betroffene am 27. März 2009 um 16:12 Uhr mit einem Pkw in H. die B 65 in Richtung L. Bei einer dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ergab eine Geschwindigkeitsmessung eine gefahrene Geschwindigkeit von 123 km/h nach Toleranzabzug.

Der Betroffene hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt und zum Beweis der Tatsache, dass sein in Spanien lebender Bruder zum Tatzeitpunkt Führer des Kraftfahrzeugs gewesen ist, diesen als Zeugen benannt. Dieser gleiche dem Betroffenen "wie ein Ei dem anderen". Das Amtsgericht hat den Beweisantrag nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG zurückgewiesen, da der Betroffene trotz mehrfacher Aufforder...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


OLG Celle 311 SsBs 67/09
OLG Celle 311 SsBs 67/09

  Leitsatz (amtlich) Die Berufung auf ein standardisiertes Messverfahren objektiviert eine Geschwindigkeitsüberschreitung nur dann ohne weiteres mit der Folge, dass mit der Begründung ein Beweisantrag des Betroffenen als zur Erforschung der Wahrheit nicht ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren