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OLG Bamberg Beschluss vom 10.05.2021 - 1 U 493/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit eines befristeten Anerkenntnisses bei zeitlich beschränktem ärztlichem Fahrverbot

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Mitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers, für einen bestimmten Zeitraum wegen eines medizinisch begründeten Fahrverbots Leistungen zu erbringen, stellt ein zulässiges befristetes Anerkenntnis dar. (Rn. 22 - 24)

2. Ein Berufsunfähigkeitsversicherer hat das Anerkenntnis seiner Leistungspflicht zulässigerweise befristet, wenn aufgrund ärztlicher Feststellung bei rezidivierenden Synkopen unklarer Genese von vornherein mit einer Wiederherstellung der Berufsfähigkeit zu rechnen war. (Rn. 32)

 

Normenkette

AVB Berufsunfähigkeitsversicherung § 5 Abs. 1-2; VVG § 173 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LG Bamberg (Urteil vom 11.12.2020; Aktenzeichen 41 O 123/20 Ver)

 

Nachgehend

OLG Bamberg (Beschluss vom 30.06.2021; Aktenzeichen 1 U 493/20)

 

Tenor

1) Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 11.12.2020 (Az.: 41 O 123/20) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig zurückzuweisen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 78.516,54 EUR festzusetzen.

2) Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.06.2021.

 

Gründe

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend.

Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Versicherungslaufzeit vom 01.04.1992 bis 31.03.2028 bei einer monatlichen Rentenleistung von 1.323,80 EUR und einer monatlichen Beitragsleistung von 215,74 EUR. Vertragsbestandteil sind die Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BB-BUZ E 5). Wegen deren Inhalt wird Bezug genommen auf die Anlage K 2.

Der Kläger war vor Eintritt des Versicherungsfalls als Werksleiter bei d...

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Versicherungsvertragsgesetz / § 173 Anerkenntnis
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  (1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt.  (2) 1Das Anerkenntnis darf nur einmal zeitlich begrenzt werden. 2Es ist bis zum Ablauf der Frist bindend.

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