Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Niedersächsisches FG Urteil vom 25.04.1995 - VII 155/93

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Übertrag. e. Milchrefer.-Menge. Übertragung einer Milchreferenzmenge Steuerliche Behandlung des Entgelts.. Feststellungsbescheids 1991

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 05.03.1998; Aktenzeichen IV R 23/96)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

 

Tatbestand

Der verstorbene Ehemann der Klägerin (J.) veräußerte im Streitjahr seinen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Erwerber zahlte u.a. einen Betrag für die übertragene Milchquote. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung dieses Entgelts.

Der Betrieb war seit 1981 von J. und seinem Sohn gemeinsam betrieben worden. J. hatte seinen Sohn mit Wirkung vom 02.05.1981 „aufgenommen”. Der Senat nimmt insoweit auf den Gesellschaftsvertrag vom 24.11.1981 Bezug.

Aufgrund notariellen Vertrags vom 17. Mai 1991 veräußerte J. seinen Betrieb. In dem Gesamtkaufpreis von 1,4 Mio. DM waren 358.614 DM für die übertragene Milchquote von 298.845 kg und 601.386 DM für die veräußerten Ländereien enthalten. Der Buchwert der Ländereien nach § 55 EStG betrug 1.183.069 DM.

Das beklagte Finanzamt (FA) behandelte die Differenz zwischen dem Entgelt für die Ländereien und den Buchwert als nicht ausgleichsfähigen Verlust. Das Entgelt für die übertragene Milchquote erfaßte es im Rahmen des Veräußerungsgewinns. Die Klägerin meint demgegenüber, das Entgelt für die Übertragung der Milchquote sei mit dem vorgenannten Verlust zu verrechnen, weil die Milchquote zum Bestand des Grund und Bodens gehöre. Denn eine Veräußerung der Milch-Referenzmenge sei nur möglich, wenn gleichzeitig die Fläche mitverkauft werde, die der Milcherzeugung diente. Nach dem Erlaß der Milchgarantiemengenverordnung hätten die behafteten Flächen einen gespaltenen Wert. Der Preis für Grünland vor Einführung der Verordnung habe pro Hekt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
    Haufe Finance Office Premium
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


    BFH V R 39/92
    BFH V R 39/92

      Entscheidungsstichwort (Thema) (Fortsetzungsfeststellungsklage bezüglich Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid unzulässig nach Antrag gem. § 68 FGO bezüglich des Jahressteuerbescheids - Pachtähnlicher Leistungsaustausch zwischen landwirtschaftlicher GbR und ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren