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Niedersächsisches FG Urteil vom 20.06.2022 - 4 K 136/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Amtsveranlagung zur Durchsetzung einer Lohnsteuernachforderung

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Beim Beziehen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist das FA nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 EStG zur Durchführung einer Veranlagung berechtigt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf das FA auch dann keinen Einkommensteuerbescheid erlassen, wenn der Lohnsteuerabzug fehlerhaft vorgenommen wurde.
  2. Die Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in derartigen Fällen ist zwar möglich. Hieraus folgt aber nichts für die Frage, ob eine Veranlagung durchgeführt werden darf.
  3. Ein Einkommensteuerbescheid kann nicht in einen Lohnsteuernachforderungsbescheid umgedeutet werden.
 

Normenkette

AO 1977 §§ 128, 149 Abs. 2 S. 1; EStG § 46 Abs. 2, 2 Nr. 8

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Beklagte – das Finanzamt (FA) – zum Erlass der angefochtenen Bescheide befugt war sowie inhaltlich über die steuerliche Behandlung von Zahlungen an den Kläger, die dieser von seinem Arbeitgeber zwecks Verspielens an Geldspielautomaten erhielt.

Der Kläger war in den Streitjahren Angestellter eines von seinem Vater betriebenen privaten Sicherheitsdienstes, der bundesweit Überwachungsmaßnahmen in Spielhallen durchführte, um die Einhaltung der für deren Betrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu überwachen und eventuelle Manipulationen an den eingesetzten Spielautomaten festzustellen und zu dokumentieren. Eine genaue Aufstellung der Tätigkeiten ergibt sich aus der in der mündlichen Verhandlung überreichten Aufstellung, auf welche insofern verwiesen wird. Der vom Kläger erzielte (Grund-) Lohn wurde vom Arbeitgeber dem Lohnsteuerabzug unterworfen.

Damit der Kläger bei der Durchführung seiner Überwachu...

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