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LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.09.2013 - L 7 BL 1/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Asylbewerberleistung. Leistungsberechtigter. Ausschluss eines Anspruchs auf Landesblindengeld. Vergleichbarkeit mit der Blindenhilfe gem § 72 SGB 12. Begründung des Verwaltungsakts. Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen. Veränderung des Verwaltungsaktes in seinem Wesen

 

Leitsatz (amtlich)

1. § 9 Abs 1 AsylbLG schließt einen Anspruch auf Blindengeld nach § 1 Abs1 LBliGG gesetzlich aus.

2. Zum Nachschieben von Gründen im Berufungsverfahren.

 

Normenkette

AsylbLG § 1 Abs. 1 Nrn. 3, 6, § 9 Abs. 1; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1

 

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten u.a. in einem Überprüfungsverfahren gemäß § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), ob dem Kläger Blindengeld nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt (LBliGG) zusteht.

Der am ... 2003 geborene Kläger hat die bosnische Staatsangehörigkeit und beantragte am 11. April 2005 Leistungen nach dem LBliG-LSA sowie die Feststellung von Behinderungen nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX). Die Ausländerbehörde des Altmarkkreis S. erklärte am 14. April 2005 gegenüber dem Beklagten: Der Kläger habe eine Aufenthaltsbefugnis gemäß § 30 Ausländergesetz aus dringenden humanitären Gründen erhalten, da eine Ausreise der Familie wegen seines Gesundheitszustandes nicht habe erfolgen können. Mit Bescheid vom 2. Mai 2005 lehnte der Beklagte Leistungen nach dem LBliGG ab. Der Kläger habe keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus, der ihn zum Bezug von Blindengeld berechtigen könnte. Hiergegen legte die gesetzliche Vertreterin des Klägers Widerspruch ein und machte gel...

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