Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 31.07.2013 - L 1 AL 65/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs. Entlassungsentschädigung nach § 1a KSchG. tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften. Anwendung der fiktiven Kündigungsfrist. Nichtzulässigkeit einer fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund

 

Orientierungssatz

1. Kann einem Arbeitnehmer (hier: bei den Stationierungsstreitkräften) auf Grund einer tarifvertraglichen Regelung nur noch bei Zahlung einer Abfindung ordentlich gekündigt werden, so führt auch die Entlassungsentschädigung, die auf Grundlage des § 1a KSchG gezahlt wurde, zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die fiktive Kündigungsfrist des § 143a Abs 1 S 4 SGB 3 nicht eingehalten worden ist.

2. Zur Nichtzulässigkeit einer fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund iS des § 143a Abs 1 S 3 Nr 2 Alt 2 SGB 3.

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 29.06.2012 - S 17 AL 159/11 - wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) für den Zeitraum vom 01.04.2011 bis 10.04.2011.

Der im Jahr 1951 geborene Kläger war vom 16.06.1980 bis 31.03.2011 als Elektroingenieur bei den Amerikanischen Streitkräften versicherungspflichtig beschäftigt. Zuletzt arbeitete er im Hauptquartier in H bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Im Zeitraum von April 2010 bis März 2011 erhielt er einen Bruttolohn von 85.502,75 €. Das Arbeitsverhältnis wurde arbeitgeberseitig mit Schreiben vom 08.07.2010, ausgehändigt am 12.07.2010, zum 31.03.2011, gekündigt. Im Kündigungsschreiben des Department of the Army (US Army Installation Management...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Neue Wege im Corporate Learning: Workplace Learning
Workplace Learning
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch zeigt, wie KI selbstorganisiertes Lernen direkt im Arbeitsprozess ermöglicht. Mit KI als Lernpartner wird Lernen effizienter, kostensparender und fördert gezielt Werte, Kompetenzen und Performance. Der Schlüssel zur nächsten Lern-Generation!


BSG B 7a AL 44/05 R
BSG B 7a AL 44/05 R

Entscheidungsstichwort (Thema) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Entlassungsentschädigung nach Sozialplan. Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung nur bei Betriebsänderung. fiktive Kündigungsfrist. Verfassungsmäßigkeit Leitsatz ...

4 Wochen testen


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren