Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25.02.2005 - L 4 RJ 16/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

nicht rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

nachträgliche Entrichtung von Pflichtbeiträgen. besondere Härte. rechtzeitige Beitragszahlung. Verhinderung ohne Verschulden. verfassungskonforme Auslegung. Zugang zur Rentenversicherung. Ostarbeiterin. Zwangsarbeit. versicherungspflichtige Beschäftigung. Wiedergutmachungs- oder Kriegsfolgenregelungen. Opfer des Nationalsozialismus. Fristversäumnis

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Tätigkeit der Ostarbeiter in den Jahren 1942 bis 1945 handelte es sich um Zwangsarbeit und somit um keine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne von § 1226 RVO. Die Nachzahlung von Beiträgen nach § 197 Abs. 3 SGB VI kommt für die Tätigkeit von Ostarbeitern in dem genannten Zeitraum daher nicht in Betracht.

 

Normenkette

SGB VI § 197 Abs. 3, § 300 Abs. 1; RVO §§ 1226, 1418 Abs. 3

 

Verfahrensgang

SG Düsseldorf (Entscheidung vom 23.04.2001; Aktenzeichen S 15 RJ 242/98)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.03.2006; Aktenzeichen B 12 RJ 1/05 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2001 geändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Kläger werden in beiden Rechtszügen nicht erstattet. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Zulassung der Kläger als Rechtsnachfolger zur nachträglichen Entrichtung von Pflichtbeiträgen für die Zeit vom 17.04.1942 - 30.03.1944 streitig.

Die Kläger sind Kinder der am 00.00.2003 verstorbenen Versicherten, Frau X H. Sie sind die testamentarisch bestimmten Erben der Versicherten. Der Ehemann der Klägerin ist vorverstorben.

Die am 00.00.1923 in K/T in der Ukraine geborene Versicherte war Jüdin. Ende März 1942 wurde sie gegen ihren Willen zum Arbeitseinsatz in das deutsche Reich verbracht. Ausweislich der Arbeitskarte f...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


SGB VI - Gesetzliche Renten... / § 197 Wirksamkeit von Beiträgen
SGB VI - Gesetzliche Renten... / § 197 Wirksamkeit von Beiträgen

  (1) Pflichtbeiträge sind wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist.  (2) Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren