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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 29.01.2015 - L 10 VE 25/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Soziales Entschädigungsrecht. Gewaltopferentschädigung. DDR-Unrecht. angebliche Verschleppung und Folter durch Stasi. Jahresfrist des § 10c OEG. Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG. Glaubhaftigkeitsgutachten. Unmöglichkeit der Feststellung einer relativen Wahrscheinlichkeit durch den Sachverständigen. sozialgerichtliches Verfahren

 

Leitsatz (amtlich)

Zu den Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten nach § 15 KOVVfG.

 

Orientierungssatz

1. Beweisfragen, ob Aussagen über einen inkriminierten Sachverhalt als “in hohem Maße wahrscheinlich glaubhaft„ oder “mit relativer Wahrscheinlichkeit glaubhaft„ zu beurteilen seien, können von aussagepsychologischen Sachverständigen nicht beantwortet werden.

2. Daraus ergibt sich, dass dem aussagepsychologischen Sachverständigen grundsätzlich keine besonderen Beweisfragen allein im Hinblick auf den Beweismaßstab des § 15 KOVVfG gestellt werden müssen. Es ist und bleibt Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt zu würdigen - womöglich unter Heranziehung eines “normalen„ Glaubhaftigkeitsgutachtens - und sich eine Meinung dazu zu bilden, mit welchem Wahrscheinlichkeitsgrad die Angaben zutreffen und ob sie bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten relativ am wahrscheinlichsten sind (Abgrenzung zu BSG vom 17.4.2013 - B 9 V 3/12 R = USK 2013-34).

3. Der Einbeziehung von § 10c OEG in das Opferentschädigungsgesetz darf nicht die Wertung entnommen werden, dass Ansprüche aus “alten„ DDR-Taten (hier angebliche Verschleppung, Vergewaltigung und Folter durch die Staatssicherheit) nur dann entschädigt werden können, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Beitritt gestellt worden ist (vgl LSG München vom 18.2.2014 - L 15 VG 2/09).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.12.2016; Aktenzeichen B 9 V 3/15 R)

 

Tenor

Die...

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BSG B 9 V 3/15 R
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Entscheidungsstichwort (Thema) Soziales Entschädigungsrecht. Gewaltopfer. tätlicher Angriff. sozialgerichtliches Verfahren. Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG. Glaubhaftmachung. Zulässigkeit von aussagepsychologischen Gutachten. Entbehrlichkeit ...

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