Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 06.03.2006 - L 9 AS 89/06 ER

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bedarfsgemeinschaft. eheähnliche Gemeinschaft

Leitsatz (amtlich)

Bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "eheähnliche Gemeinschaft" in § 7 Absatz 3 Nr. 3 b SGB II ist zwischen Wohngemeinschaften und Einstandsgemeinschaften im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung abzugrenzen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Aus dem bloßen Zusammenleben von Mann und Frau - auch wenn es sich über eine längere Dauer erstreckt - kann nicht auf das Vorliegen einer Einstandsgemeinschaft geschlossen werden.

Zu einzelnen Indizien für das Vorliegen einer "eheähnlichen Gemeinschaft".

Tenor

Der Beschluss des Sozialgerichtes Oldenburg vom 2.Februar 2006 wird aufgehoben.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Beschwerdeführer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne Berücksichtigung einer eheähnlichen Gemeinschaft zu gewähren.

Die Beschwerdegegnerin hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers zu tragen.

Gründe

I. Die Beteiligten streiten im einstweiligen Anordnungsverfahren um den Anspruch des Beschwerdeführers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II).

Der 1967 geborene Beschwerdeführer verfügt, seitdem er den Dienst bei der Bundeswehr quittiert hat, nicht mehr über ein Erwerbseinkommen. Im November 2005 wandte er sich an die Beschwerdegegnerin und beantragte, ihm Leistungen nach dem SGB II zu gewähren. Zu seinen persönlichen Verhältnissen gab er an, er sei geschieden und habe aus dieser Ehe zwei Kinder, die im wesentlichen bei seiner geschiedenen Ehefrau lebten, aber zuweilen das Wochenende bei ihm ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


LSG Niedersachsen-Bremen L 11 AS 679/08
LSG Niedersachsen-Bremen L 11 AS 679/08

  Entscheidungsstichwort (Thema) Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft. Anforderungen an das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw Einstehensgemeinschaft. Untersuchungsgrundsatz  Leitsatz (amtlich) 1. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren