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LSG Hamburg Urteil vom 25.08.2004 - L 1 RJ 93/02

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nicht rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Hamburg (Entscheidung vom 08.05.2002; Aktenzeichen S 9 RJ 69/01)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 08.12.2005; Aktenzeichen B 13 RJ 41/04 R)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 8. Mai 2002 geändert und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Altersrente ab 1. Januar 1996 zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat der Klägerin die Hälfte der außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. 3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der Beginn der Altersrente der Klägerin streitig.

Hinsichtlich des Sachverhalts bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf den Tatbestand des Urteils des Sozialgerichts Hamburg vom 8. Mai 2002 verwiesen. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Obwohl die Klägerin die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente bereits am 1. April 1989 erfüllt habe, sei ihr die Rente erst ab Antragsmonat (Januar 2000) zu gewähren, weil sie diese nicht bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt gewesen waren, beantragt habe.

Gegen diese Entscheidung hat die Klägerin Berufung eingelegt. Zwar halte sie die Behauptung, bei Rentenantragstellung in den USA deutsche Versicherungszeiten angegeben zu haben , nicht mehr aufrecht, nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) stehe ihr aber dennoch auch für rückwirkende Zeit Rente zu. Sie habe die Voraussetzungen für eine Altersrente bereits nach dem Recht der Reichsversicherungsordnung (RVO) erfüllt. Nach den damaligen Regelungen sei für die Entstehung des Rentenanspruchs ein Antrag nicht Voraussetzung. Zumindest soweit noch keine Verjährung eingetreten sei, stünd...

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BSG B 13 RJ 41/04 R
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Altersruhegeldanspruch. Vollendung des 65. Lebensjahres. Versicherungsfallprinzip. verspätete Antragstellung. rückwirkende Leistungsgewährung. Verjährung. Ermessen  Leitsatz (amtlich) Ein bereits unter Geltung der RVO ...

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