Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Hamburg Urteil vom 20.03.2007 - L 3 U 12/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

gesetzliche Unfallversicherung. Dienstrecht. Beförderung eines DO-Angestellten. Nichtigkeit. Verstoß gegen Stellenplan. Dienstordnung. funktionsgerechte Stellenbewertung. Topfwirtschaft. Rückforderungsanspruch

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Beförderung eines Dienstordnungsangestellten bei einer Berufsgenossenschaft ist gem § 146 SGB 7 nichtig, wenn sie gegen den Stellenplan als Bestandteil der Dienstordnung verstößt. Ein Verstoß liegt vor, wenn es an einer freien besetzbaren Planstelle fehlte, weil die zur Beförderung genutzte Stelle an eine andere Funktion (hier: die eines Leitenden Technischen Aufsichtsbeamten) gebunden war. Trotz des formalen Arbeitnehmerstatus der Dienstordnungsangestellten sind diese hinsichtlich der materiellen Arbeitsbedingungen nahezu vollständig den Beamten gleichgestellt.

2. Da im Stellenplan der Grundsatz der funktionsgerechten Stellenbewertung umzusetzen ist, hat die Berufsgenossenschaft auch die Bewertung der jeweiligen Stelle durch Angabe der Funktion deutlich zu machen. Unabhängig davon darf sie nicht ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde von einer Funktionsangabe einer Stelle abweichen, nachdem sie die jeweilige Funktion im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Stellenplans oder seiner Änderung angegeben hatte. Im Übrigen überschreitet der Vorstand seine Kompetenz im Rahmen der Selbstverwaltung, wenn er - ohne Einholung eines Beschlusses der Vertreterversammlung - die Funktionsbeschreibung einer Stelle im Stellenplan nicht beachtet.

3. Das Recht zur sog "Topfwirtschaft" kann allenfalls demjenigen zustehen, der Stellen verbindlich schaffen kann, also dem Dienstherrn. Dienstherreneigenschaft haben im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gem §§ 148 bis 149a SGB 7 lediglich die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallka...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Zusammenarbeit neu gestalten: Mutig führen
Mutig führen
Bild: Haufe Shop

Klassische Hierarchien und schlechte Kommunikation bremsen Unternehmen aus. Dieses Buch zeigt, wie kluge Führung und Freiräume Mitarbeitende motivieren, ihr volles Potenzial einzubringen. Mit Basics, praxisnahen Tipps und über 100 humorvollen Zeichnungen – kompakt und inspirierend!


BVerwG 2 A 5.03
BVerwG 2 A 5.03

  Tenor Der Bescheid der Wehrbereichsverwaltung … – …– vom 22. Februar 2002 und deren Beschwerdebescheid vom 4. Juli 2002 werden insoweit aufgehoben, als vom Kläger noch Dienstbezüge in Höhe von 811,97 € zurückgefordert werden Die Beklagte trägt die Kosten ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren