Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 22.09.2011 - L 3 U 296/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Übergangsgeld. Bemessungsgrundlage: Berechnung gem § 50 Halbs 1 SGB 7 iVm § 49 Halbs 1 SGB 9. Auslegung: "bisher zugrunde gelegtes Arbeitsentgelt". unmittelbarer Arbeitslosengeldbezug vor dem Versicherungsfall

 

Orientierungssatz

Die Berechnung des Übergangsgeldes bestimmt sich bei einem Versicherten, der vor dem Bezug von Verletztengeld bzw vor dem Versicherungsfall ausschließlich Arbeitslosengeld bezogen hat, nach § 50 Halbs 1 SGB 7 iVm § 49 Halbs 1 SGB 9. Die Berechnungsvorschriften für das Verletztengeld finden in diesem Fall keine Anwendung (vgl § 50 Halbs 2 SGB 7).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.11.2012; Aktenzeichen B 2 U 26/11 R)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 30. November 2007 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Bescheid der Beklagten vom 28. April 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03. September 2004 dahingehend geändert wird, dass bei der Berechnung der Übergangsgeldes nicht vom zuvor gezahlten Verletztengeld, sondern vom Arbeitsentgelt ausgegangen wird, welches dem Arbeitslosengeldbezug vom 01. August 2002 bis zum 17. März 2003 (in Höhe von 19.827,15 €) zugrunde lag.

Die Beklagte erstattet dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung eines höheren Übergangsgeldes.

Der 1970 geborene, ledige und kinderlose Kläger erlitt am 04. Juli 2000 einen von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfall, als er während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit als Kraftfahrer beim Schließen der Lkw-Tür von der Ladebordwand herunterfiel, auf die rechte Hand stürzte und sich hierbei einen rechtsseitigen Kahnbeinbruch zuzog. Der Bruch wu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Bild: Haufe Shop

Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung! Das Buch zeigt Ihnen in über 50 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit. Mit allen Änderungen für das Jahr 2025.


BSG 9b/11 RAr 87/89
BSG 9b/11 RAr 87/89

Entscheidungsstichwort (Thema) Bemessung des Übergangsgeldes Leitsatz (amtlich) Schließt das Übergangsgeld während einer Maßnahme der beruflichen Umschulung an den Vorbezug von Zwischenübergangsgeld an, wird es nach dem bisher ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren