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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 31.08.2022 - L 3 AL 303/22

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeldanspruch. Bemessungsentgelt. Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt. Auszahlungszeitpunkt im April. Beitragspflicht von Einmalzahlungen. anteilige Beitragsbemessungsgrenze. Zuordnungsmonat. verfassungskonforme Auslegung

 

Orientierungssatz

1. Eine im April ausgezahlte Prämie kann aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 23a Abs 3 S 2 SGB 4 in Bezug auf die anteilige Beitragsbemessungsgrenze auch dann nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes voll berücksichtigt werden, wenn für das gesamte Kalenderjahr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt worden ist.

2. Das Abstellen auf den Zuordnungsmonat bei der anteiligen Beitragsbemessung gem § 23a Abs 3 S 2 SGB 4 begegnet unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Stichtagsregelungen keinen Bedenken.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 20.01.2023; Aktenzeichen B 11 AL 30/22 B)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 10.01.2022 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Arbeitslosengeldes aufgrund der Berücksichtigung einer Prämie.

Der 1960 geborene Kläger war als Außendienstmitarbeiter im Vertrieb vom 01.05.2013 bis zum 30.06.2019 bei der K Vertriebsgesellschaft mbH und vom 01.07.2019 bis einschließlich 29.02.2020 bei der G-GmbH tätig. Nach Erhalt der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses meldete sich der Kläger am 02.12.2019 bei der Beklagten arbeitslos und beantragte am 08.12.2019 Arbeitslosengeld mit Wirkung zum 01.03.2020.

Aus der von der K Vertriebsgesellschaft mbH vorgelegten Arbeitgeberbescheinigung ergab sich ein monatlicher Verdiens...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitslosengeldanspruch. Ermittlung des Bemessungszeitraums. Berücksichtigung von Zeiten des Elterngeldbezugs. freiwillig weiterversicherter Selbständiger. Aufnahme einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung. ...

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