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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.07.2020 - L 3 AL 109/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bemessung des Arbeitslosengelds. Bemessungszeitraum. Berücksichtigung von Arbeitsentgeltzahlungen während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsentgelt. Lohnfortzahlung wegen Krankheit durch einen schweizerischen Arbeitgeber. Versicherungspflicht. Abhängigkeit vom Bestand des Arbeitsverhältnisses

 

Leitsatz (amtlich)

1. Entgeltzahlungen während einer Zeit, in der erkrankungsbedingt keine Arbeitsleistungen erbracht wurden, stellen ebenso wie solche während der Phase einer unwiderruflichen Freistellung (vgl insoweit BSG vom 30.8.2018 - B 11 AL 15/17 R = BSGE 126, 217 = SozR 4-4300 § 150 Nr 5) Arbeitsentgelt dar und sind als für die Bemessung des Arbeitslosengeldes maßgebendes Entgelt einzubeziehen.

2. Dies gilt auch für eine von einem schweizerischen Arbeitgeber gewährte versicherungspflichtige und vom Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängige Lohnfortzahlung (Abgrenzung zu aus einer Kollektivtaggeld-Versicherung oder einer Unfall-/Invalidenversicherung gezahlten schweizerischen Versicherungsleistungen in Form von Krankentagegeld oder Tagegeld; vgl hierzu LSG Stuttgart vom 12.11.2019 - L 13 AL 2184/17, Urteil vom 22.7.2016 - L 8 AL 15/16 = Breith 2016, 1005).

 

Normenkette

SGB III § 25 Abs. 1 S. 1, § 136 Abs. 1, § 149 Nr. 1, § 150 Abs. 1 Sätze 1-2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1, § 151 Abs. 1, § 152 Abs. 1 S. 1, § 153 Abs. 1, § 2 S. 1, § 154 Sätze 1-2, § 341 Abs. 3; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 1; EStG § 32 Abs. 1, 3-5, § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3; EGV 883/2004 Art. 62 Abs. 1-3, Art. 65 Abs. 5 Buchst. a; Schweizer Obligationenrecht Art. 324a Abs. 1, Art. 324b Abs. 1; Personalverordnung ETH-Bereich (Zürich Schweiz) Art. 36 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 1 S. 1, Abs. 4, §§ 77, 96 Abs. 1

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil de...

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