Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Wiesbaden Beschluss vom 22.03.1993 - 4 T 106/93

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Pfändung eines Farbfernsehgerätes

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Farbfernsehgerät unterliegt dann der Pfändung, wenn dem Schuldner mit der Stereoanlage ein anderes tontechnisches Informationsmittel verbleibt.

 

Normenkette

ZPO § 811 Nr. 1

 

Verfahrensgang

AG Wiesbaden (Aktenzeichen 66 M 7645/92)

 

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Schuldners zu 1. zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 1.000, – DM.

 

Gründe

Die Schuldner haben Vollstreckungserinnerung mit der Begründung eingelegt, ihr Farbfernsehgerät sei nicht pfändbar. Mit dem angefochtenen, hiermit in Bezug genommenen Beschluß hat das Amtsgericht die Vollstreckungserinnerung zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich die sofortige Beschwerde des Schuldners zu 1., auf deren Begründung ebenfalls verwiesen wird.

Die Beschwerde ist gemäß § 793 ZPO statthaft und auch ansonsten zulässig. Sie ist aber nicht begründet.

Die Kammer vertritt in ständiger Rechtsprechung (4 T 285/89, Beschluß vom 21.06.1989) die Auffassung, daß ein Farbfernsehgerät dann der Pfändung unterliegt, wenn dem Schuldner wie hier mit der Stereoanlage ein anderes tontechnisches Informationsmittel verbleibt.

Der gegenteiligen Auffassung (OLG Stuttgart, NJW 1987, 196; LG Itzehoe, 7. ZK DGVZ 1988, 11; LG Frankfurt DGVZ 1988, 154; LG Bonn DGVZ 1988, 11) vermag sich die Kammer nicht anzuschließen, weil es für das Tatbestandsmerkmal „bescheidene Lebensführung” im Sinne von § 811 Nr. 1 ZPO nicht entscheidend darauf ankommen kann, daß der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung ein Farbfernsehgerät besitzt.

Wie das Landgericht Aachen (DGVZ 1988, 154) völlig zutreffend festgestellt hat, kann Maßstab dessen, was zu einer bescheidenen Lebensführung gehört, gerade nicht sein, wie häufig der gepfändete Gegenstand von der Allgemeinheit verwendet wird. Dies würde ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


OLG Stuttgart 8 W 357/85
OLG Stuttgart 8 W 357/85

  Entscheidungsstichwort (Thema) Unpfändbarkeit des Fernsehgeräts. Pfändung eines Fernsehgerätes  Leitsatz (amtlich) Ein Fernsehgerät ist auch dann unpfändbar, wenn der Schuldner daneben ein Radio hat; dieses kann gepfändet werden.  Normenkette ZPO § ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren