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LG Stuttgart Urteil vom 30.04.1987 - 20 O 66/87

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksame Klausel in einem formular-Mietvertrag: verschuldensunabhängige Pflicht des Mieters zur Beteiligung an Reparatur- und Neuanschaffungskosten

 

Orientierungssatz

Eine Klausel in einem vorformulierten Mietvertrag, wonach auf den Mieter verschuldensunabhängig die Kosten für Kleinreparaturen an bestimmten Gegenständen und Einrichtungen der Wohnung, soweit die Reparatur nicht mehr als 100 DM kostet, abgewälzt werden, eine Beteiligung des Mieters in Höhe von 100 DM auch an den Kosten für größere Reparaturen, sowie darüberhinaus eine Beteiligung an Kosten für die Neuanschaffung bestimmter Gegenstände und Einrichtungen vorgesehen ist, wobei dem Mieter die gesamten nachbesserungs- und Neuanschaffungskosten auferlegt werden, wenn er dem Vermieter den Schaden nicht rechtzeitig anzeigt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (so auch LG Hamburg, 1984-04-10, 16 S 211/83, WuM 1985, 21; so auch AG Frankfurt, 1986-01-09, 33 C 2133/85 - 26, WuM 1987, 18). Es kann dahinstehen, ob eine formularmäßige Beteiligung des Mieters an verschuldensunabhängigen Reparaturen bei einer Beschränkung der insgesamt vom Mieter zu zahlenden Kostenbeiträge möglich ist.

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 07.06.1989; Aktenzeichen VIII ZR 91/88)

OLG Stuttgart (Urteil vom 12.02.1988; Aktenzeichen 2 U 159/87)

 

Tatbestand

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Prozeßparteien sind rechtsfähige Vereine. Der Kläger verfolgt die Interessen der Mieter, der Beklagte die der Vermieter.

Der Beklagte ist Herausgeber eines Mietvertragsformulars (MV), das im Rahmen der Beratungstätigkeit des Beklagten verwendet und zugleich empfohlen wird, aber auch im freien Verkauf zu erhalten ist. Dieses MV war schon mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen, weil n...

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