Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Nürnberg-Fürth Beschluss vom 18.03.2009 - 11 T 1660/09

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Nürnberg (Beschluss vom 06.02.2009; Aktenzeichen 8071 IN 595/05)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 18.06.2009; Aktenzeichen IX ZA 13/09)

 

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen die Verwerfung des Antrags auf Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Nürnberg vom 6. Februar 2009 (Az.: 8071 IN 595/05) wird verworfen.

2. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen die Ablehnung des Antrags auf Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 InsO durch den genannten Beschluss wird als unbegründet zurückgewiesen.

3. Die Schuldnerin trägt die Kosten der Beschwerde.

 

Tatbestand

I.

Mit Schreiben vom 29. April 2005 (Bl. 1 ff.d.A.) hat das F.… N.… beim Amtsgericht – Insolvenzgericht –. Nürnberg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin beantragt. Mit Beschluss vom 14. Juli 2005 hat das Erstgericht das Insolvenzverfahren eröffnet (Bl. 268 ff.d.A) und Herrn R.… D.… R.… zum Insolvenzverwalter bestellt.

Mit Schreiben vom 31. Dezember 2008 (Bl. 1068 ff.d.A.) hat die Schuldnerin die Einsetzung eines Sonderverwalters beantragt, der behauptete Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern zügig gelten machen solle. Hiifsweise hat die Schuldnerin die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 InsO beantragt, da zu Unrecht ein Eröffnungsgrund bescheinigt worden sei und der Insolvenzverwalter mit der Insolvenz zweckwidrige Zwecke verfolge.

Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 6. Februar 2009 (Bl. 1120 ff.d.A.) den Antrag der Schuldnerin auf Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters als unzulässig verworfen und den Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 212 InsO zurückgewiesen. Die Schuldnerin habe nach überzeugender Ansicht kein Antragsrecht hinsichtlich der Einse...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Verlustnutzung bei Personengesellschaften
Verlustnutzung bei Personengesellschaften
Bild: Haufe Shop

Personengesellschaften können sehr flexibel gestaltet werden und erlauben eine begrenzte Haftung und einen optimalen Verlustausgleich. Dabei sind sie aber steuerlich und rechtlich komplex. Die Autoren erläutern die gesetzlichen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten zur Verlustnutzung.


BGH IX ZB 240/05
BGH IX ZB 240/05

  Entscheidungsstichwort (Thema) Befangenheit des Insolvenzverwalters. Rechtsbeschwerde gegen Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters. Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags, Sonderinsolvenzverwalter wegen Besorgnis der Befangenheit abzuberufen. ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren