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LG Kiel Beschluss vom 15.09.2004 - 24 T 14/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechtigung des Treuhänders des Grundstückseigentümers zum Verkauf des zur Insolvenzmasse gehörenden Grundstücks ohne Durchführung des Verfahrens nach 173 Abs. 2 InsO. Berechtigung des Treuhänders zur Verwertung eines mit Absonderungsrechten belasteten Grundstücks aufgrund der Zustimmung der absonderungsberechtigten Gläubiger zu einer freihändigen Veräußerung durch den Treuhänder

 

Normenkette

BGB § 181; InsO §§ 1, 80 Abs. 1, § 173 Abs. 2, § 313 Abs. 1 Sätze 1-2

 

Verfahrensgang

LG Hamburg (Entscheidung vom 01.10.1999; Aktenzeichen 321 T 85/99)

 

Tenor

Die Zwischenverfügungen des Grundbuchamtes vom 23. Juni 2004 und 27. Juli 2004 werden aufgehoben.

 

Tatbestand

I.

Im oben bezeichneten Grundbuch ist in Abteilung I der Facharzt Dr. med. … A. als Eigentümer eingetragen. In Abteilung II sind unter der Nr. 1 eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Baubeschränkung, gärtnerische Anlagen) zugunsten der H. sowie unter der Nr. 2 eine Reallast aus 1974, bestehend in der Verpflichtung zur Zahlung einer Geldrente für die Eheleute H. V. und dessen Ehefrau R. V. als Gesamtberechtigte, eingetragen. In Abteilung III sind unter der Nr. 3 und 4 zwei Grundschulden über EUR 204.516,75 aus 1990 bzw. EUR 102.258,38 aus 1993 jeweils zugunsten der D. sowie unter Nr. 5 im Wege der Zwangsvollstreckung eine Sicherungshypothek über EUR 267.747,38 aus 2001 für das Land S., eingetragen. In Abteilung II sind am 22.1.2002 unter Nr. 4 ein Vermerk über die Eröffnung des vereinfachten Verbraucher-Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Norderstedt und unter Nr. 5 am 11.11.2003 ein Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung (61 K 111/03) eingetragen worden.

Durch Beschluss vom 21.11.2001 wurde vom Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht – unter dem Aktenzeichen 65 IK 26...

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