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LG Berlin Urteil vom 14.03.1991 - 62 S 481/90

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung der Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus: Nutzung der Vermieterwohnung als Lebensmittelpunkt. Kündigung der Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus: keine Kündigung bei nur tageweiser Nutzung im Monat

 

Orientierungssatz

1. Nach BGB § 564 Abs 4 kann der Vermieter ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem von ihm selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kündigen, auch wenn ihm ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne von BGB § 564b ABs 1 nicht zur Seite steht.

2. BGB § 564b Abs 4 setzt voraus, daß der Vermieter in dem Wohngebäude seinen Lebensmittelpunkt hat. Er muß die Räume so intensiv nutzen, daß er in seinem Lebensbereich durch den Mieter berührt und im Konfliktfall beeinträchtigt wird. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ist dem Vermieter die ordentliche Kündigung nur aufgrund einer solchen besonderen Situation erleichtert, die sich aus dem engen Zusammenleben zwischen ihm und dem Mieter ergibt (hier Kündigungsrecht des Vermieters abgelehnt, der eine Wohnung an einem anderen Wohnort besitzt und die fragliche Wohnung in dem Zweifamilienhaus nur jeweils für wenige Tage im Monat benutzt, um von dort mit seiner Tochter den Arzt aufzusuchen).

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Oktober 1990 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 5 C 349/90 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Tatbestand

Von der Darstellung des Tatbestands wird abgesehen, § 543 Abs. 1 ZPO.

 

Entscheidungsgründe

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung der Beklagten ist zulässig. Sie hat auch in der Sache Erfolg.

Die Klägerin kann von den Beklagten nicht gemäß § 556 Abs. 1 BGB die Räumung und Herausgabe der von ihnen...

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