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LAG Saarland Urteil vom 04.12.2002 - 2 Sa 40/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages. Altersteilzeit. Anspruch auf Altersteilzeit. Tarifauslegung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Nach den §§ 1 bis 3 des Tarifvertrags zur Förderung der Altersteilzeit im saarländischen Einzelhandel vom 01.04.1999 kommt ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Entscheidung des Arbeitgebers über den Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags nach billigem Ermessen erst in Betracht, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb Altersteilzeit überhaupt eingeführt hat.

2. Der Arbeitnehmer hat nach dem Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit im saarländischen Einzelhandel vom 01.04.1999 keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Entscheidung, in seinem Betrieb Altersteilzeit einzuführen, nach billigem Ermessen trifft. Die diesbezügliche Entscheidung des Arbeitgebers ist gerichtlich nicht überprüfbar.

 

Normenkette

BGB § 315; TzBfG § 8; Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit im saarländischen Einzelhandel vom 01.04.1999 §§ 1-3

 

Verfahrensgang

ArbG Saarlouis (Urteil vom 20.12.2001; Aktenzeichen 2 Ca 742/01)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 10.02.2004; Aktenzeichen 9 AZR 89/03)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 20.12.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Saarlouis, 2 Ca 742/01, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der 1943 geborene Kläger ist seit dem 7. Dezember 1995 als Verkäufer in der Teppichbodenabteilung des von der Beklagten betriebenen Verbrauchermarktes beschäftigt. Er arbeitet regelmäßig 175 Stunden im Monat und erhält ein monatliches Bruttogehalt von 2198,55 EUR. Mit einem Schreiben vom 4. Januar 2001 (Bl. 11 d.A.) beanspruchte der Kläger, ab dem 1. März 2001 im Rahmen eines A...

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