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LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13.06.1996 - 5 Sa 72/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ortszuschlag. Konkurrenzregelungen in verschiedenen Tarifverträgen. Leistung

 

Leitsatz (amtlich)

Der im Geltungsbereich des DRK-TV beschäftigte Angestellte kann den vollen Ortszuschlag nach Stufe 2 erhalten, wenn seine Ehefrau im Geltungsbereich der AVR-Caritas tätig ist. Dieser hat nach der Subsidiaritätsbestimmung der Anlage 1 Abschnitt V Abs. h Unterabsatz 2 keinen Anspruch auf einen entsprechenden Ortszuschlag vergleichbar der Stufe 2.

Die AVR-Caritas (juris: DVCArbVtrRL) dürfen bestimmen, an wen und in welcher Höhe Ortszuschlag zu leisten ist; Einschränkungen, weil dadurch andere Arbeitgeber belastet werden, bestehen nicht.

 

Normenkette

DRK (DRK-TV) § 29 Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen; AVR Caritas Anlage 1 Absch. V Abs. h Unterab. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Trier (Urteil vom 21.12.1995; Aktenzeichen 2 Ca 1530/95)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 21.12.1995 – 2 Ca 1530/95 – abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 678,12 DM brutto nebst 4 % Zinsen aus dem sich ergebenden Nettobetrag seit dem 20.10.1995 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Parteien ist die Berechnung des Ortszuschlages streitig. Der Kläger ist seit 01.02.1972 bei dem Beklagten als Rettungsassistent beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des D (DRK-TV) kraft Organisationszugehörigkeit Anwendung. Der Kläger ist vollzeitbeschäftigt. Seine Ehefrau ist im St. … in Gerolstein teilzeit beschäftigt. Auf deren Arbeitsverhältnis finden die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen C (AVR) Anwendung.

Aufgrund der tari...

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LAG Köln 2 Sa 1304/96
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Rechtsmittel zugelassen  Entscheidungsstichwort (Thema) Ortszuschlag in Konkurrenzfällen  Leitsatz (amtlich) Der bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes oder bei einem diesem gleichgestellten Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer für dessen ...

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