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LAG Nürnberg Urteil vom 05.08.2015 - 2 Sa 132/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergütung von Raucherpausen. Unbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Entstehung einer betrieblichen Übung

Leitsatz (amtlich)

Hat der Arbeitgeber während sog. Raucherpausen, für die die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen durften, das Entgelt weitergezahlt, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Pausen zu kennen, können die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber diese Praxis weiterführt. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung entsteht nicht.

Normenkette

BGB § 151; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1

Verfahrensgang

ArbG Würzburg (Entscheidung vom 03.03.2015; Aktenzeichen 10 Ca 996/14)

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 03.03.2015, Az 10 Ca 996/14, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger weiterhin ein Anspruch auf Bezahlung der von ihm in Anspruch genommenen Raucherpausen zusteht.

Der Kläger ist im Betrieb der Beklagten in G... seit 02.05.1995 als Lagerarbeiter, seit 01.12.2009 als Staplerfahrer, zuletzt zu einer monatlichen Bruttovergütung von 2119,- € beschäftigt. Er ist stellvertretender Betriebsratsvorsitzender des im o.g. Betrieb gebildeten Betriebsrats (vgl. Blatt 82 d.A.).

Bereits seit vielen Jahren hatte sich im Betrieb der Beklagten in G... eingebürgert, dass die Beschäftigten zum Rauchen ihren Arbeitsplatz verlassen, ohne am Zeiterfassungsgerät ein- bzw. auszustempeln. Dementsprechend wurde für diese Raucherpausen auch kein Lohnabzug vorgenommen.

Unter dem 20.12.2006 erließ die Beklagte eine Betriebsanweisung "an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Leergutabteilung". Darin he...

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