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LAG Niedersachsen Urteil vom 21.11.2008 - 10 Sa 289/08 (veröffentlicht am 08.01.2004)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Entgeltfortzahlung während Betriebsurlaub. Entgeltfortzahlung bei Erkrankung während Betriebsurlaub

 

Leitsatz (amtlich)

Wird der Arbeitnehmer während eines bezahlten Erholungsurlaubs, den er im Rahmen einer Betriebsurlaubsregelung nimmt, krank, verliert er nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

 

Normenkette

EFZG § 3; BUrlG § 9

 

Verfahrensgang

ArbG Hannover (Urteil vom 09.01.2008; Aktenzeichen 5 Ca 242/07 Ö)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 9. Januar 2008 – 5 Ca 242/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Rückzahlung erhaltener Entgeltfortzahlung.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1. Juli 1988 als Angestellter zu einem Bruttomonatsentgelt in Höhe von 3.093,03 EUR beschäftigt.

Im Jahr 2006 vereinbarte die Beklagte mit dem bei ihr gebildeten Personalrat, dass die Tage 27., 28. Dezember 2006 sowie 2. bis 4. Januar 2007 Betriebsferien sein sollten und die Mitarbeiter hierfür 5 Tage Erholungstage einsetzen. Im Falle des Klägers handelte es sich bei den 5 Tagen um den restlichen Urlaubsanspruch für das Jahr 2006.

Vom 25. Dezember 2006 bis zum 19. Februar 2007 war der Kläger arbeitsunfähig erkrankt. Für die 5 Tage der Betriebsferien zahlte die Beklagte dem Kläger 671,46 EUR brutto.

Mit Schreiben vom 20. März 2007 forderte der Kläger die Beklagte auf, ihm die 5 Tage Erholungsurlaub nachzugewähren. Nach Ablehnung durch die Beklagte hat der Kläger am 9. Mai 2007 Klage erhoben.

Der Kläger hat die Auffassung vertreten, ihm sei der Urlaub für die Zeit der Betriebsferien nachzugewähren, da er infolge seiner Arbeitsunfähigkeit ihn nicht habe nehmen können.

Der Kläger hat beantragt,

die Bekla...

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