Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Niedersachsen Urteil vom 17.06.2003 - 13 Sa 1015/02 E

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Geräteverwalter beim Bundesgrenzschutz. Eingruppierung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Tätigkeit eines Angestellten, der beim Bundesgrenzschutz für einen Bestand von Waffen, Munition, ABC-Schutzausstattungen und sonstigen Materialien zuständig ist, wird von den Fallgruppen für Lagerverwalter/ Lagervorsteher erfasst. Eine Eingruppierung nach den allgemeinen Fall- gruppen ist ausgeschlossen.

 

Normenkette

BAT § 22; Anlage 1a zum VergGr VII; Anlage 1a zum VergGr VI b

 

Verfahrensgang

ArbG Celle (Urteil vom 07.03.2002; Aktenzeichen 1 Ca 693/01 E)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.09.2004; Aktenzeichen 4 AZR 396/03)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 07. März 2002, 1 Ca 693/01 E, abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.912,72 EUR festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt ab 16.08.2001 Vergütung nach Vergütungsgruppe VI b BAT. Er vertritt die Auffassung, ausgehend von einer Eingruppierung nach Ver- gütungsgruppe VII Fallgruppe 1 a der Anlage 1 a Teil I BAT habe er diesen Anspruch nach 6-jähriger Bewährung, Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 1 b. Er stützt den Anspruch auch auf einzelvertragliche Vereinbarung.

Der Kläger ist zum 15.02.1995 als Geräteverwalter W/ABC/I.u.K. im des Grenzschutzpräsidiums eingestellt worden. Der übertragene Arbeitsplatz hat seit 1998 die Bezeichnung Angestellter Führungs- und Einsatzmittel (FEM). Gemäß Arbeitsvertrag vom 15.02.1995 (Bl. 9 d.A.), in dem die Anwendung des BAT vereinbart ist, erhielt der Kläger zunächst Vergütung nach Vergütungsgruppe VIII BAT. Die Tätig- keitsdarstellung vom 17.08.1995 (Bl. 15 – 18 d.A.) bewertet die über- tragenen Aufgaben mit Vergütungsgruppe VI...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


Bundesangestelltentarifvertrag / § 22 Eingruppierung
Bundesangestelltentarifvertrag / § 22 Eingruppierung

(1) Die Eingruppierung der Angestellten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung (Anlagen 1a und 1b). Der Angestellte erhält Vergütung nach der Vergütungsgruppe, in der er eingruppiert ist. (2) Der Angestellte ist in der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren