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LAG Köln Urteil vom 30.08.2013 - 4 Sa 427/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs eines Piloten während bestehender Fluguntauglichkeit. Unerfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit. Unbegründete Leistungsklage eines Piloten bei Flugunfähigkeit

Leitsatz (redaktionell)

1. Während der Arbeitsunfähigkeit kann der Urlaubsanspruch nicht erfüllt werden.

2. Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die arbeitsvertragliche geschuldete Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen kann, in absehbarer naher Zeit seinen Zustand zu verschlechtern.

3. Ist der als Flugzeugführer beschäftigte Arbeitnehmer (wegen "jahrelanger Gifteinwirkung am Arbeitsplatz") aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, seine vertragliche Hauptleistungspflicht auszuüben, ist er flugunfähig und damit arbeitsunfähig.

Normenkette

BUrlG § 7; BUrlG § 9; BUrlG § 1; MTV Cockpitpersonal § 17 Abs. 1; MTV Cockpitpersonal § 17 Abs. 8

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 16.04.2013; Aktenzeichen 14 Ca 9189/12)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.03.2014; Aktenzeichen 9 AZR 877/13)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird insoweit zugelassen, als der Kläger mit dem Antrag zu 1. die Gewährung von Urlaub begehrt. Hinsichtlich der Zahlungsanträge (Anträge zu 2. und 3.) wird sie nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten erstinstanzlich noch um die Gewährung von Erholungsurlaubsansprüchen und um Zahlungsansprüche, die wegen eines vom Kläger angeführten Sonderurlaubsanspruches und eines Bildungsurlaubsanspruches begehrt werden.

Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbrin...

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