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LAG Köln Urteil vom 28.03.2013 - 6 Sa 577/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung. Tätigkeitsdarstellung. Fürsorgepflicht. Korrektur der Tätigkeitsdarstellung. zutreffende tarifliche Bewertung. Anspruch aus Fürsorgepflicht

 

Leitsatz (amtlich)

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß §§ 241 Abs. 2, 242 BGB kann sich der Anspruch des Arbeitnehmers ergeben, dass die Beschäftigungsdienststelle eine korrigierte Tätigkeitsdarstellung zwecks zutreffender tariflicher Bewertung und förmlicher Übertragung der aktuellen Aufgaben und Funktionen der für die Personalführung zuständigen Stelle vorlegt.

 

Normenkette

BAT § 9; TVöD

 

Verfahrensgang

ArbG Siegburg (Entscheidung vom 02.05.2012; Aktenzeichen 2 Ca 39/12)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02.05.2012 - 2 Ca 39/12 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

  • 1

    Die Beklagte wird verurteilt, die als Anlage 2 zur Berufungsbegründung vorgelegte Tätigkeitsdarstellung vom 28.04.2011 der zwecks tariflicher Bewertung und förmlicher Überragung der dort aufgeführten Aufgaben und Funktionen vorzulegen.

  • 2

    Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  • 3

    Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die tarifliche Eingruppierung des Klägers.

Der Kläger ist seit dem 01.10.1984 bei der Beklagten tätig. Seit dem 01.09.2004 ist er im Logistikamt der in als Gerätebearbeiter im Dezernat beschäftigt, welches für die Erhaltung und Einsatzreife von Produkten der Fernmelde-/Elektronische Aufklärung zuständig ist. Nach § 2 des Arbeitsvertrags vom 01.10.1984 und des Änderungsvertrags zum Arbeitsvertrag vom 05.09.1985 bestimmt sich das Arbeitsverhältnis der Parteien einschließlich der Eingruppierung und Vergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen änder...

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