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LAG Köln Urteil vom 19.07.2010 - 5 Sa 604/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anhörung des Betriebsrats

Leitsatz (amtlich)

Beabsichtigt der Arbeitgeber im Rahmen einer Änderungskündigung, die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers erheblich zu verändern, insbesondere Arbeit in den Abendstunden und am Wochenende zu verlangen, muss er dies dem Betriebsrat im Anhörungsverfahren zum Ausspruch der Änderungskündigung mitteilen.

Normenkette

BetrVG § 102

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 03.11.2009; Aktenzeichen 16 Ca 4013/09)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 19.07.2012; Aktenzeichen 2 AZR 25/11)

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.11.2009 – 16 Ca 4013/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung mit Auslauffrist.

Die am 02.07.1953 geborene Klägerin ist seit dem 09.04.1987 bei der Beklagten, in deren Möbelhaus in K beschäftigt.

Die Klägerin arbeitete in der Preisauszeichnung, welche die Beklagte ursprünglich zentral organisiert hatte. Dabei war es Aufgabe der Klägerin und gegebenenfalls weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in den einzelnen Abteilungen des Möbelkaufhauses auf jeweilige Anforderung hin beschädigte Preisschilder auszutauschen und abhanden gekommene Preisschilder zu ersetzen sowie für eine ordnungsgemäße Preisauszeichnung Sorge zu tragen.

Der monatliche Verdienst der Klägerin betrug zuletzt 2.300,00 EUR brutto.

Die Arbeitszeiten der Klägerin waren aufgrund einer schriftlichen Mitteilung vom 18.10.1994 (Bl. 194 d. A.) zunächst festgelegt von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Einige Jahre später wurde die Arbeitszeit für die Klägerin dergestalt verändert, dass Montag bis Donnerstag das Arbeitsende 16:00 Uhr war und am ...

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Betriebsverfassungsgesetz / § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
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  (1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.  (2) 1Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche ...

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