Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Köln Urteil vom 07.09.2001 - 12 Sa 155/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

ArbG Aachen (Urteil vom 12.09.2000; Aktenzeichen 4 Ca 1459/00)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 22.01.2003; Aktenzeichen 4 AZR 652/01)

 

Tenor

1) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.9.2000 – 4 Ca 1459/00 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, den Kläger ab 1.3.2000 nach Vergütungsgruppe V b BAT zu vergüten und ihn auf einem Dienstposten zu beschäftigen mit Tätigkeiten, die den Vergütungsgruppen V c/V b BAT entsprechen.

2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

3) Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Vergütung und Beschäftigung des Klägers.

Dieser ist seit 28.01.1980 als Angestellter beim V A tätig. Er war zunächst in Vergütungsgruppe VIII/VII und dann VI b der Anlage 1 a zum BAT, der auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung findet, eingruppiert.

Nach einer Fortbildung zum Sachbearbeiter mittlerer Dienst vom Mai 1994 bis Mai 1996 wurde dem Kläger ab 30.05.1996 eine entsprechend höherwertige Tätigkeit (nach Vergütungsgruppe V c, Fallgruppe 1 a) jeweils befristet übertragen, und zwar bis einschließlich 29.02.2000. Er erhielt eine persönliche Zulage nach Maßgabe des § 24 Abs. 2 BAT.

Ab 01.03.2000 wird der Kläger wieder mit Tätigkeiten nach Vergütungsgruppe VI b BAT beschäftigt und bezahlt. Der Kläger hält dies für unberechtigt und hat dazu vorgetragen: Das beklagte Land sei verpflichtet, ihm über den 29.02.2000 hinaus auf Dauer Tätigkeiten eines Sachbearbeiters des mittleren Dienstes nach Vergütungsgruppe V c/V b zu übertragen. Für eine nur befristete Übertragung einer solchen höherwertigen Tätigkeit habe es eines sachlichen Grundes bedurft, der vorliegend nicht gegeben sei. Beim V A bestehe ständiger Vertretungsbedarf.

Der ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


BAG 4 AZR 652/01
BAG 4 AZR 652/01

  Entscheidungsstichwort (Thema) Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit  Leitsatz (redaktionell) Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 BAT muss nach billigem Ermessen erfolgen. Sowohl die Tätigkeitsübertragung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren