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LAG Hamm Urteil vom 21.09.1998 - 19 Sa 646/98

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Urteil teilweise aufgehoben 02.12.1999

 

Verfahrensgang

ArbG Münster (Urteil vom 10.02.1998; Aktenzeichen 3 Ca 727/97)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 10.02.1998 – 3 Ca 727/97 – wird zurückgewiesen.

Der Beklagten werden die Kosten der Berufung auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz wegen des Entzugs eines Firmenwagens.

Der am 25.09.1946 geborene Kläger ist seit dem 01.01.1995 als Produktmanager/Verkaufsleiter Hosen bei der Beklagten tätig.

Bevor er in das Arbeitsverhältnis zu der Beklagten trat, war er alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma b…-Damenhosen GmbH mit Sitz in O… Auch während des Anstellungsverhältnisses bestand dieses Unternehmen fort.

In § 2 Ziff. 6 des Anstellungsvertrages vom 07.09.1994, wegen dessen Einzelheiten auf die von dem Kläger mit der Klageschrift vorgelegte Kopie (Bl. 12 – 14 d. A.) Bezug genommen wird, trafen die Parteien folgende Vereinbarung:

Herrn B… steht ein Dienstwagen zur Verfügung, der auch zu privaten Zwecken genutzt werden kann.

Die hierfür anfallenden Lohn- und Einkommenssteuern trägt Herr B…

Die Beklagte stellte dem Kläger von Beginn an ein Kraftfahrzeug BMW 520 i Baujahr 1995, Sportfahrwerk, Schiebedach, Klimaanlage, BMW-Radio mit CD-Player, Breitreifen, Sportfelgen, Autotelefon sowie Wurzelholzausstattung zur Verfügung. Als Sachbezug Pkw wurden in der monatlichen Gehaltsabrechnung DM 1.212,63 brutto ausgewiesen.

Mit Schreiben vom 16.09.1996 kündigte die Beklagte das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis fristlos und entzog ihm zugleich den Firmen-Pkw. Auf eine entsprechende Kündigungsschutzklage, die sich auch gegen eine weitere außerordentliche, arbeitgeberseitige...

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