Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Hamburg Urteil vom 11.07.2000 - 2 Sa 16/00

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Teilzeitarbeit - Ausschluß vom Essensgeldzuschuß

 

Leitsatz (amtlich)

Es verstößt gegen den § 2 Abs. Beschäftigungsförderungsgesetz, wenn der Arbeitgeber nur Vollzeitbeschäftigungen einen Essensgeldzuschuß zahlt und Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitszeit in die übliche Mittagszeit hineinreicht, von dem Essensgeldzuschuß ausschließt.

 

Verfahrensgang

ArbG Hamburg (Urteil vom 11.11.1999; Aktenzeichen 14 Ca 72/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 26.09.2001; Aktenzeichen 10 AZR 714/00)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 1999 – 14 Ca 72/99 – abgeändert:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 160,– DM brutto nebst 4% Zinsen seit dem 16. Februar 1999 zu zahlen.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 160,– DM brutto nebst 4% Zinsen seit dem 16. Januar 2000 zu zahlen.
  3. Im Übrigen wird die Klagerweiterung abgewiesen.
  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  5. Die Revision wird zugelassen.
 

Tatbestand

Die Klägerin macht mit ihrer Klage die Zahlung eines pauschalen Essensgeldzuschusses geltend. Die Parteien streiten in diesem Zusammenhang im wesentlichen darüber, ob die Klägerin als Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund von der Zahlung des pauschalen Essensgeldzuschusses ausgeschlossen wird.

Die Klägerin ist seit dem 1. April 1983 bei der Beklagten mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von ¾ der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Angestellten tätig. Sie arbeitet beim Arbeitsgericht als Geschäftsstellenangestellte in einer Teamgeschäftsstelle. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag vom 27. Juli 1983 (Anlage K 1, Blatt 9 der Akte).

In der Dienststelle des Arbeits- und Landesgerichtes gilt eine Gleitzeitregelung mit Kernarbe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Lohnsteuerhilfeverein: Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung voraus
    2
  • Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7b ... / ba) Steuerbilanz
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen / 6.1 Bedeutung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs
    0
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 28.2.2026) / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Sauer, SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit / 2.9.1 Verfahren bei Eintritt von Arbeitslosigkeit
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.8.2 Wesen der Vollmachtserteilung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Leitfaden zur Umsetzung: Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch erläutert umfassend und gut verständlich die Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Es gibt Ihnen viele Beispiele und wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis an die Hand. Mit Hinweisen zur Governance und Einbettung ins Tax CMS.


BAG 10 AZR 714/00
BAG 10 AZR 714/00

Entscheidungsstichwort (Thema) Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte. Gleichbehandlung im Entgelt, Teilzeitbeschäftigte. Gleichbehandlung Leitsatz (amtlich) Der Ausschluß einer mit drei Vierteln der regelmäßigen ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren