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LAG Hamburg Urteil vom 02.07.2021 - 2 Sa 58/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an den klägerischen Indizienvortrag i.S.d. § 22 AGG. Kausalzusammenhang zwischen Behinderung und benachteiligender Behandlung i.S.d. § 7 Abs. 1 AGG. Prozessuale Unbeachtlichkeit von Mutmaßungen über eine möglicherweise unterbliebene Betriebsratsanhörung (sog. "Vortrag ins Blaue"). Ausschreibung offener Stellen auf der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

Leitsatz (amtlich)

1. Behauptungen "ins Blaue" genügen für die Darlegung von Indizien im Sinne des § 22 AGG nicht. Ein solcher Vortrag ist prozessual unbeachtlich.

2. Die bloße Vermutung, das in § 164 Abs. 1 S. 7 und 8 SGB IX vorgesehene Konsultationsverfahren sei durch eine unterbliebene Beteiligung des Betriebsrats unterlaufen worden, reicht als Darlegung von Indizien für eine Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung ebenso wenig, wie die Äußerung von nicht näher begründeten Zweifeln, ob der Betriebsrat zu der Frage, ob die Stelle mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann, angehört wurde (§ 164 Abs. 1 S. 6 SGB IX iVm. § 176 SGB IX). Aus dem Umstand, dass die Arbeitgeberin sich hierzu im Prozess nicht erklärt, kann nicht geschlossen werden, dass die "ins Blaue hinein" erhobenen Mutmaßungen des Klägers zutreffend sind.

3. Aus dem Umstand, dass fünf Monate nach dem Zeitpunkt der erfolglosen Bewerbung nur eine geringe Anzahl von offenen Stellen der Arbeitgeberin auf der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht waren, während bundesweit über dreihundert offene Stellen ausgeschrieben waren, kann nicht geschlossen werden, dass die Stelle, auf die sich der Kläger fünf Monate zuvor beworben hat, nicht der Bundesagentur für Arbeit gemeldet war und die Arbeitgeberin daher gegen die Verpflichtung gem. § 164 Abs. 1 S. 2 SGB IX verstoßen ha...

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