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LAG Düsseldorf Urteil vom 16.07.2013 - 16 Sa 381/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gründungszuschuss nach § 93 SGB III. Anspruchsübergang nach § 115 SGB X. Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X. Gründungszuschuss als Sozialleistung und Anspruchsübergang. Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils. Ausschlussfrist bei fristloser Kündigung

 

Leitsatz (amtlich)

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III sichert den Lebensunterhalt in der Gründungsphase einer selbständigen Tätigkeit nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Er ersetzt damit als Sozialleistung bestehende Entgeltansprüche gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund einer unwirksamen Kündigung. Die Leistung eines Gründungszuschusses führt daher zum Anspruchsübergang nach § 115 SGB X, wenn in der Zeit der Leistung noch Entgeltansprüche bestehen.

 

Normenkette

BGB § 626 Abs. 2; ZPO § 301; KSchG § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Oberhausen (Aktenzeichen 3 Ca 555/11)

 

Tenor

  • I.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 08.02.2013 - 3 Ca 555/11 - aufgehoben, soweit das Arbeitsgericht den erstinstanzlich zu 5.) gestellten Antrag betreffend Zinsen für den Zeitraum vom 30.06.2009 bis 28.02.2011 zurückgewiesen hat. Der Rechtsstreit wird insoweit an das Arbeitsgericht Oberhausen zurückverwiesen.

  • II.

    Im Übrigen wird das Teilurteil auf die Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

    • 1.

      a) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die von der Beklagten mit Schreiben vom 09.03.2011 erklärte außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung, dem Kläger auf dem Postweg zugegangen am 14.03.2011, beendet worden ist.

      b) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die von der Beklagten mit Schreibe...

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