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LAG Düsseldorf Urteil vom 08.03.1994 - 16 Sa 163/94

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristete Arbeitsverträge im Konkurs

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Wird einem Arbeitnehmer durch die Befristung von Arbeitsverträgen der Schutz zwingender Kündigungsschutzbestimmungen entzogen, bedarf die Befristung nach ständiger Rechtsprechung eines sie rechtfertigenden sachlichen Grundes.

2. Auch im Konkursfall bedarf es für den Abschluß befristeter Arbeitsverträge mit ehemaligen Mitarbeitern der Gemeinschuldnerin konkreter Sachgründe.

3. Die Konkursabwicklung als solche stellt keinen derartigen Sachgrund dar. Auch reicht der pauschale Hinweis des Konkursverwalters, er müsse bei der Abwicklung flexibel reagieren können und außerdem möglichst masseschonend handeln, hierfür nicht aus.

 

Verfahrensgang

ArbG Wuppertal (Entscheidung vom 26.11.1993; Aktenzeichen 1 Ca 4965/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442378

BB 1994, 1504

BB 1994, 1504 (L1-3)

DB 1994, 1880 (LT1-3)

ARST 1994, 166-168 (LT1-3)

EWiR 1994, 547 (L)

RzK, I 9a Nr 83 (LT1-3)

ZIP 1994, 1032

ZIP 1994, 1032-1034 (LT)

Bibliothek, BAG (LT1-3)

EzA-SD 1994, Nr 11, 19-22 (LT1-3)

LAGE § 620 BGB, Nr 33 (LT1-3)

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