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LAG Berlin Urteil vom 03.08.2000 - 10 Sa 732/00, 10 Sa 733/00

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Leitsatz (amtlich)

Pädagogische Unterrichtshilfe an Schulen für geistig Behinderte im Land Berlin sind „Lehrkräfte” i.S. der tariflichen Vorschriften.

 

Normenkette

BAT-O § 70 VergGr. IVb Lehrer-Richtlinien

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 27.01.2000; Aktenzeichen 19 Ca 26791/99)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Januar 2000 unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise geändert:

  1. Der Feststellungsantrag der Klägerinnen zu 1) und 3) wird abgewiesen.
  2. Auf den Hilfsantrag der Klägerinnen zu 1) und 3) wird das beklagte Land verurteilt, den Klägerinnen zu 1) und 3) ein Angebot auf Regelung der Vergütung nach der Vgr. IV b BAT-O für die Zeit vom 1.7.1995 bis 28.2.1997 zu unterbreiten und den aufgelaufenen Nettodifferenzbetrag zwischen der Vgr. IV b und der Vgr. V b an die Klägerin zu 1) und den aufgelaufenen Nettodifferenzbetrag zwischen der Vgr. IV b und der Vgr. V c an die Klägerin zu 3) nachzuzahlen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu 1) und 2) jeweils 1/6 und das Beklagte Land 4/6.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land den als pädagogischen Unterrichtshilfen tätigen Klägerinnen für den Zeitraum vom 01.07.1995 bis zum 28.02.1997 Vergütungsdifferenzen zwischen der Vergütungsgruppe IV b und V b (Klägerin zu 1.) bzw. zwischen den Vergütungsgruppen IV b und V c (Klägerin zu 3.) jeweils BAT-O zu zahlen hat. Das beklagte Land tritt dem insoweit entgegen, als es etwaige Ansprüche als verjährt bzw. nach den tarifvertraglichen Ausschlussfristen für verfallen ansieht; zuletzt hat das beklagte Land infrage gestellt, ob die Klägerinnen überhaupt „Lehrkräfte” im Sinne der Lehrerrichtlinien seien und die Voraussetzungen der Vergütungsgrup...

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