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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.06.2021 - 7 Sa 185/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Entschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Ausübung des Direktionsrechts durch Veränderung der Arbeitsaufgaben. Kein Schmerzensgeldanspruch wegen Nichtbeschäftigung durch Arbeitgeber

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro, weil ihn der Arbeitgeber trotz bestehendem Arbeitsverhältnis nicht beschäftigt und damit sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt hat.

2. Ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld besteht mangels kausaler Gesundheitsverletzung nicht.

3. Die Entziehung von Arbeitsaufgaben ist durch die Ausübung des Direktionsrechts nach § 315 BGB gedeckt.

4. Den Arbeitnehmer wiederholt auf Fortbildungsveranstaltungen zu schicken stellt keine angemessene Beschäftigung dar.

 

Normenkette

BGB §§ 823, 1004, 253, 611, 613, 242; TVöD § 37; ZPO § 256

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Entscheidung vom 02.09.2020; Aktenzeichen 56 Ca 10470/19)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. September 2020 - 56 Ca 10470/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. September 2019 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 9/10, die Beklagte 1/10. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin auf Schmerzensgeld bzw. Entschädigung sowie auf Schadensersatz.

Die Klägerin war auf der Grundlage eines...

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