Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Baden-Württemberg Urteil vom 28.10.1993 - 13 Sa 50/93

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

ArbG Mannheim (Urteil vom 04.05.1993; Aktenzeichen 5 Ca 85/92)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 14.12.1994; Aktenzeichen 7 AZR 342/94)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim – Kammern Heidelberg – vom 04.05.1993 – Az.: 5 Ca 85/92 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin ist bei der Universität … des beklagten Landes als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Sie macht mit der Klage die Unwirksamkeit der Befristung geltend.

Der Streit beruht auf folgendem Sachverhalt:

Die im September 1951 geborene Klägerin ist examinierte Apothekerin. Sie war seit 1982 als wissenschaftliche Hilfskraft im pharmazeutisch-chemischen Institut der Fakultät für Pharmazie der Universität … tätig. Am 09. Oktober 1986 schlossen die Parteien einen für die Zeit vom 01. Oktober 1986 bis zum 31. August 1990 befristeten Vertrag. Nach diesem wurde die Klägerin halbtags als „wissenschaftliche Mitarbeiterin (wissenschaftliche Angestellte)” für „Aufgaben von begrenzter Dauer” tätig. Sie erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe IIa. Dem befristeten Vertrage war der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und dessen Sonderregelung 2 y zugrundegelegt. § 3 dieses Vertrages hat folgenden Wortlaut (vgl. B. 21 und 22 dA.):

„Aufgabengebiet/Befristungsgrund

Dem Angestellten werden folgende Aufgaben übertragen:

wissenschaftliche Dienstleistungen im Sinne des § 72 des Universitätsgesetzes, insbesondere Fortführung und Abschluß der Forschungsarbeiten über Chinus-Inhaltsstoffe; Mitbetreuung der Studierenden des Praktikums Pharmazeutische Chemie III.

Befristungsgrund:

Das Arbeitsverhältnis wird bis 31.08.1990 befris...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


BAG 7 AZR 125/89
BAG 7 AZR 125/89

  Entscheidungsstichwort (Thema) Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz  Leitsatz (redaktionell) 1. Nach § 57b Abs 5 HRG kann die Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Hochschulmitarbeiter nur ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren