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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 19.12.1996 - 13 Sa 47/96

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Verfahrensgang

ArbG Karlsruhe (Urteil vom 12.03.1996; Aktenzeichen 4 Ca 429/95)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 11.11.1998; Aktenzeichen 7 AZR 328/97)

 

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 12.03.1996 – Az.: 4 Ca 429/96 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger war seit dem 12.01.1990 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge in … der beklagten Stadt als Musiklehrer beschäftigt. Der letzte Arbeitsvertrag war bis zu, 30.09.1995 befristet. Die beklagte Stadt teilte dem Kläger mit einem Schreiben vom 11.09.1995 mit, das Arbeitsverhältnis ende mit Ablauf des 30.09.1995. Der Kläger hält die Befristung für unwirksam und macht dementsprechend mit der Klage geltend, daß das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien über den 30.09.1995 hinaus fortbestehe.

In dieser Hinsicht ist unstreitig:

Der Kläger war in Teilzeit beschäftigt, zuletzt mit einem Deputat von 21,66 Unterrichtsstunden. Auf das Arbeitsverhältnis fanden kraft einzelvertraglicher Vereinbarung der Bundesangestelltentarifvertrag (VKA) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge Anwendung. Der Kläger war zuletzt in die Vergütungsgruppe IVb eingruppiert.

Der erste Arbeitsvertrag vom 19.10.1990 war „für die Dauer des Mutterschutzes einer Mitarbeiterin (Stelle Nr. 156.0260.007), längstens jedoch bis 18.02.1991” befristet. Darauf erfolgte mit einem Arbeitsvertrag vom 06.02.1991 eine weitere Befristung „für die Dauer des Erziehungsurlaubs einer Mitarbeiterin (Stelle Nr. 156.0260.007), längstens jedoch bis 28.06.1992”. Dieser Vertrag wurde durch Änderungsverträge vom 11.06.1992 bis zum 28.06.1993 und vom 16.03.1993 bis zum 28.06.1994 verlängert. In einem weiteren Arbeitsvertrag vom 03.08.1994 wurde der Kläger...

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BAG 7 AZR 328/97
BAG 7 AZR 328/97

  Entscheidungsstichwort (Thema) Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung  Leitsatz (amtlich) 1. Bei der nochmaligen befristeten Verlängerung des Arbeitsverhältnisses eines bereits langjährig befristet beschäftigten Arbeitnehmers zur Vertretung ...

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